Allgemeine Fragen
Was ist BAfEP?
Die Abkürzung für Bildungsanstalt für Elementarpädagogik.
Gibt es die “Kindergartenschule” nicht mehr?
Bis 01.09.2016 lautete der Schultyp “Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik” kurz BAKIP. Seit 01.09.2016 hat unser Schultyp eine neue Bezeichnung und heißt “Bildungsanstalt für Elementarpädagogik” kurz BAfEP
Wo liegt der Unterschied zwischen BAKIP und BAfEP?
Seit dem Schuljahr 2016/17 gibt es einen neuen Lehrplan. Dieser ist kompetenzorientiert und semestriert aufgebaut.
Inhaltlich hat sich das Berufsfeld erweitert. Unsere SchülerInnen haben eine erweiterte Ausbildung für die Arbeit mit Kindern vom 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
Im Unterrichtsgegenstand Praxis absolvieren die SchülerInnen zwischen 2. und 5. Ausbildungsjahr ein zweiwöchiges Pflichtpraktikum in den Ferien.
Ab wann kann ich meine Tochter/meinen Sohn anmelden?
Jeweils ab Oktober gibt es die Möglichkeit, individuelle Anmeldegespräche sowie einen Schnuppertag telefonisch zu vereinbaren. Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter “Anmeldung“.
Was ist ein Schnuppertag?
Interessierte Schülerinnen und Schüler aus der NMS, dem Gymnasium können telefonisch einen Termin vereinbaren, an welchem sie zu uns an die Schule kommen und sowohl den Schulbetrieb wie auch den Kindergarten erleben können. Die ersten zwei Stunden sind die Schülerinnen und Schüler in einer Gruppe des Praxiskindergartens und anschließend nehmen sie am Unterricht der ersten oder zweiten Klasse teil.
Wie sind die Berufsaussichten?
Die Berufsaussichten sind generell sehr gut.
Welche Zusatzqualifikationen werden angeboten?
Ab der 3. Klasse wird die Zusatzausbildung zur Hortpädagogik angeboten. Diese findet an einem Nachmittag statt. Auch Praxis in Horten gehört dazu.
Gibt es auch die Zusatzqualifikation Früherziehung – PädagogInnen in Kinderkrippen?
In der neuen Ausbildung der BAfEP ist die Früherziehung bereits inkludiert.
Wird ein Mittagstisch angeboten?
Ja. In unserer Schulküche im Tiefparterre gibt es die Möglichkeit von Montag bis Freitag ein Mittagessen, bestehend aus Suppe, Hauptspeise, Nachspeise und Verdünnungssaft) einzunehmen. Bis zum Donnerstag der Vorwoche kann im Sekretariat ein Menü-Bon für den jeweils gewünschten Tag gekauft werden.
Gibt es Möglichkeiten, sich ein Essen zu wärmen?
Ja. Unsere Teeküche im dritten Stock ist bestens eingerichtet und verfügt über einige Mikrowellen, dien den SchülerInnen jederzeit zur Verfügung steht. Fallweise bieten die SchülerInnen der 4. Klassen einen Jausenverkauf an.
Ist ein Internat (Heim) angeschlossen?
Nein. Es gibt eine Reihe von Internaten/Heimen in Innsbruck. Eine vollständige Liste finden Sie hier.
Welcher Unterschied besteht zu einer öffentlichen Schule?
Unsere Privatschule ist eine Schule mit Öffentlichkeitsrecht und die Zeugnisse unserer AbsolventInnen sind denen einer öffentlichen Schule gleichgesetzt. Schulautonom werden Unterschiede gesetzt: Es gibt den Ausbildungszweig International mit einer zweiten lebenden Fremdsprache und weiteren Gegenständen. Auch gibt es schulautonom Schwerpunkte. Uns ist besonders die Pädagogik der Vielfalt und Diversität wichtig. Zudem genießen wir alle Freiheiten einer Privatschule. (Informationen zur Ausbildung an unserer Schule finden Sie hier.)
Warum muss Schulgeld bezahlt werden?
Unser Schulerhalter ist der Schulverein der Barmherzigen Schwestern und wir sind eine Schule mit Öffentlichkeitsrecht. Der Schulerhalter hat für alle Kosten aufzukommen, die anfallen. Dazu gehören: Bauliche Investitionen, Heizung, Reinigung, Reparaturen, Ausstattung der Klassen und Gruppenräume, Lehrmittel für den Unterricht, Personalkosten für das nichtlehrende Personal an Schulen etc. Die Gehälter der LehrerInnen werden wie an öffentlichen Schulen vom Staat getragen.
Fragen zur Eignungsprüfung
Wie viele Aufnahmebewerberinnen und -bewerber treten zur Eignungsprüfung an?
Gemäß unseren Erfahrungen beläuft sich die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber jedes Jahr auf eine Zahl zwischen 90 und 130.
Was wird bei der Eignungsprüfung gefordert?
Es finden vier Teilprüfungen in folgenden Bereichen statt: Musikalische Bildbarkeit; Schöpferisches Gestalten; Körperliche Gewandtheit und Belastbarkeit und Soziale Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit sowie eine schulärztliche Untersuchung. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Anmeldung
Wie viele Schülerinnen und Schüler werden aufgenommen? (Wie viele Klassen?)
Zwei Klassen, das heißt etwa 60 Schülerinnen und Schüler.
Inwieweit werden die Noten der 7. und 8. Schulstufe in die Eignungsprüfungsnote einbezogen?
Ab einem “Befriedigend” in Deutsch, Englisch und Mathematik in der achten Schulstufe in der zweiten Leistungsgruppe der Hauptschule bzw. der grundlegenden Allgemeinbildung der Neuen Mittelschule muss zusätzlich zur Eignungsprüfung eine Aufnahmsprüfung im jeweiligen Fach absolviert werden.
Kann ich meine Tochter/meinen Sohn an mehreren Bildungsanstalten anmelden?
Nein, Doppelanmeldungen sind nicht erlaubt. Bei der Erstwunschschule erfolgt die Anmeldung, diese leitet bei Nichtaufnahme die Daten an die Zweitwunschschule weiter.
Gilt die bestandene Eignungsprüfung auch an anderen Bildungsanstalten?
Die bei uns absolvierte Eignungsprüfung gilt an allen Bildungsanstalten in Österreich und umgekehrt.
Falls meine Tochter/mein Sohn nicht aufgenommen wird und es im darauffolgenden Jahr noch ein Mal versucht, wird sie/er dann sicher genommen?
Mit Sicherheit kann man dies nicht annehmen, die Aufnahme hängt von den Leistungen der 8. Schulstufe und der Eignungsprüfung (die bessere Note aus zwei möglichen Prüfungen zählt) ab.
Wofür wird der Beitrag zum Sachaufwand bei der Eignungsprüfung verwendet?
Mit dem Unkostenbeitrag werden die benötigten Materialien für die Eignungsprüfung besorgt, die Honorarkosten der Schulärztin bezahlt. Alle AufnahmewerberInnen erhalten am Tag der Prüfung ein Getränk und einen Müsliriegel zur Stärkung.
Was passiert, falls meine Tochter/mein Sohn am Tag der Eignungsprüfung krank oder verletzt sein sollte?
Wichtig ist, sich bei Verhinderung am Eignungsprüfungstag gleich am Morgen in der Schule zu melden und den Termin abzusagen. Sobald der Hinderungsgrund wegfällt, kann ein neuer Termin für die Eignungsprüfung vereinbart werden.
Fragen zum Instrumentalunterricht
Muss man bereits Gitarre oder ein anderes Instrument spielen, um aufgenommen zu werden?
Nein, das gewünschte Instrument kann neu erlernt werden.
Müssen die Schülerinnen und Schüler am Beginn der ersten Klasse eine eigene Gitarre besitzen?
Zur vertiefenden Übung ist ein eigenes Instrument unerlässlich.
Meine Tochter/mein Sohn spielt bereits seit sechs Jahren Gitarre oder Klavier. Gibt es auch in der 1. Klasse Instrumentalgruppen für Fortgeschrittene?
Die Einteilung in die Instrumentalgruppen erfolgt grundsätzlich nach individueller Vorkenntnis, schulorganisatorische Gegebenheiten. Bedingt durch die Teilungsziffernverordnung (5 SchülerInnen pro Gruppe) kann es auch zu Mischgruppen kommen.
Meine Tochter/mein Sohn spielt Geige bzw. Akkordeon. Gibt es Unterricht für diese Instrumente?
Sollte sich eine ausreichende Zahl von Schülerinnen und Schülern finden, so ist Unterricht in diesen Fächern möglich.
Wieviele Instrumente werden in der Ausbildung angeboten?
Lt. Lehrplan ist ein Begleit- und ein Melodieinstrument vorgesehen. Es gibt die Möglichkeit, nur ein Instrument (Gitarre, Klavier) sowohl als Begleit-, wie auch Melodieinstrument zu wählen. Ein zweites Instrument (Block- oder Querflöte) kann ab der 3. Klasse als Melodieinstrument gewählt werden.